Reisekrankenversicherung für die Türkei

Reisekrankenversicherung für die Türkei


Ein Urlaub in der Türkei kann nicht nur Sonnenschein sondern leider auch Schatten bedeuten. Bei einer Erkrankung während eines Urlaubs in der Türkei sollte zwar im Regelfall der Urlaubskrankenschein der gesetzlichen Krankenkasse für eine kostenlose Behandlung im Krankheitsfall ausreichen. Die europäische Krankenversicherungskarte ist aber in der Türkei nicht gültig. Die gesetzlichen Krankenkassen versenden auf Anfrage vor der Abreise in die Türkei das entsprechende Formular T/A11. Es ist aber nicht auszuschließen, dass im ungünstigsten Fall Ärzte und Krankenhäuser in der Türkei dieses Formular nicht akzeptieren. 


Auch der Rücktransport und die Überführung eines Leichnams aus der Türkei nach Deutschland sind durch dieses Formular nicht abgedeckt. Häufig müssen die erbrachten medizinischen Leistungen von den Erkrankten vor Ort im Voraus entrichtet werden. Die Quittungen können dann später von den Patienten bei der gesetzlichen Krankenkasse eingereicht werden. Dies kann mitunter sehr problematisch werden, denn die gesetzlichen Krankenkassen zahlen oftmals nur einen Teilbetrag oder schlimmstenfalls gar nichts von den im Urlaubsland selbst entrichteten Leistungen, da die medizinische Behandlung auf privater Basis statt gefunden hat. 

Ein Rücktransport nach Deutschland wird von der Reisekrankenversicherung nur dann getragen, wenn dieser aus medizinischer Sicht notwendig ist. Bei Abschluss einer Reisekrankenversicherung ist die Dauer des Aufenthaltes im Urlaubsort zu beachten. In der Regel gilt eine Reisekrankenversicherung für den Zeitraum von 6 Wochen. Ist ein längerer Aufenthalt in der Türkei vorgesehen, sollte die Dauer der Reise auf jeden Fall berücksichtig werden.